Gesetzliche Anforderungen und wasserwirtschaftliche Erfordernisse
zur Darmbach-Offenlegung
Bei einem Gespräch mit den Stadträten Wolfgang Glenz, Klaus
Feuchtinger und Dieter Wenzel am 29.11.2004 wurde seitens des Regierungspräsidiums
die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit der Herausnahme des Bachwassers
aus der Kanalisation betont, aber auch angesichts der problematischen
Situation bei der Finanzierung und bei der Vermittlung nachvollzogen,
dass eine sofortige Umsetzung nicht zuzumuten ist. Andererseits ist aber
auch eine Umsetzung erst in ferner Zukunft zu vermeiden.
In einem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.11.2004
wird unter Bezug auf die Anforderungen des Hessischen Wassergesetzes
ausgeführt:
„Wie sich aus den auszugsweise genannten gesetzlichen Anforderungen
in Verbindung mit den technischen Regelungen ergibt, ist die Einleitung
von vermeidbaren Fremdwasser in ein kommunales Abwasserkanalnetz prinzipiell
nicht zulässig. Hierbei kann es vom Grundsatz her nicht darauf ankommen,
ob zu einem früheren Zeitpunkt Quellen, Bachwasser oder Außengebiete
angeschlossen wurden. Vielmehr muss es das Ziel sein, die vorhandenen
Abwassersysteme im Rahmen des wasserrechtlichen Vollzugs schrittweise
den heute maßgeblichen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Die
Reduzierung des Fremdwassers auf das unvermeidbare Maß ist
auch aus Gründen der Qualität der Abwasserbehandlung auf der
Kläranlage von besonderer Bedeutung. Der Wirkungsgrad einer Kläranlage
ist u. a. auch abhängig von der Zulaufkonzentration der Belastung.
Durch eine Reduzierung der Schadstoffkonzentration durch Verdünnung
mit unbelastetem Fremdwasser wird der Wirkungsgrad der Abwasserreinigung
deutlich vermindert.
Aus diesem Grund ist bei einer
vermeidbaren Fremdwasserbelastung auch der mögliche Straftatbestand des § 324 StGB, unbefugte Gewässerverunreinigung,
zu prüfen.
Aus der Erhöhung der hydraulischen Belastung der Kläranlage
durch hohe Fremdwasserzuflüsse und die reduzierte Schadstoffkonzentration
resultieren schließlich auch höhere Betriebskosten. Weiterhin
erhöht sich die Abwasserabgabe ebenfalls anteilig um die höhere
Wassermenge.
Zusammenfassend ist damit festzustellen,
dass gemäß den geltenden
wasserrechtlichen Anforderungen (und aus betriebswirtschaftlichen Gründen)
Fremdwasser weit möglichst zu reduzieren ist.
Daher in ein Fremdwasserzufluss
von dem Abwasserkanalsystem abzuklemmen, wenn dieser Zufluss wie
im Falle des Darmbachs eindeutig lokalisiert ist und eine Beseitigung
sowohl technisch möglich als auch finanziell überschaubar
ist sowie im Verhältnis zu dem damit erzielten Effekt bei der Abwasserreinigung
steht. Die Einleitung des Darmbachs in das städtische Abwasserkanalsystem
hat mit einer Wassermenge von etwa 1.000.000 m³/a (entspricht der
Abwassermenge von ca. 25.000-30.000 Einwohner) erhebliche Auswirkungen
auf den Betrieb der Kläranlage und des Kanalnetzes; ein zukünftiger
Wegfall dieser Fremdwassereinleitung würde daher zu einer wesentlichen
Verbesserung der Abwasserreinigung führen. Die bisher in Ihrer Verwaltung
durchgeführten Aktivitäten zu diesem Thema haben ergeben, dass
die „Abklemmung“ des Darmbachs von Ihrem Abwasserkanalnetz
sowohl technisch möglich und finanziell überschaubar ist."
Am 14. Dezember 2007 teilte das Regierungspräsidium Darmstadt der Stadt nochmals die Notwendigkeit der Abkopplung des Bachwassers vom Kanalnetz mit und ermöglichte der Stadt im Sinne einer Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes bis zum 31. Januar 2008 zu dem vom Regierungspräsidium Darmstadt beabsichtigten Anordnungstext Stellung zu nehmen.
"1. Der Darmbach darf nicht in das Abwassersystem der Stadt Darmstadt eingeleitet werden. Es ist auf seinem ganzen Verlauf in einem eigenen Gerinne oder Kanal getrennt vom städtischen Abwassersystem zu führen und hinter dem Kläranlagenauslauf in das dort noch bestehende Darmbachbett einzuleiten.
2. Für die Realisierung der Maßnahme gemäß Nr. 1 wird eine Frist bis längstens 31.12.2010 eingeräumt. Bis zum 01.04.08 ist eine ausführungsreife Planung vorzulegen und die gesicherte Finanzierung darzulegen".
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